Ein angekautes Möbelstück, eine Bissverletzung oder gar ein durch das Tier verursachter Verkehrsunfall – verursacht ein Haustier einen Schaden, haftet der Halter für sein Tier. Selbst wenn er es nicht verschuldet hat oder gar nicht dabei war. Das ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 833 geregelt.
In solchen Situationen ist eine Haftpflichtversicherung für Haustiere Gold wert. Denn die Kosten können ins Unermessliche steigen. Gerade wenn ein Tier wegläuft und dabei/oder anderweitig einen Verkehrsunfall verursacht, bei denen Personen verletzt wurden oder es gar Tote gab, können Dritte Schadensersatz oder Schmerzensgeld vom Tierhalter fordern. Eine Haftpflichtversicherung schützt den Halter in solchen Situationen im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.
Haftpflichtversicherung für Haustiere
Je nach Bundesland ist die die Haftpflichtversicherung anders geregelt, denn jedes Bundesland hat sein eigenes Hundegesetz: Wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, dort gilt Versicherungspflicht für „große“ Hunde ab 40 cm und 20 Kilogramm. Hundehalter sollten sich bitte beim zuständigen Ordnungsamt informieren. Empfehlenswert ist eine Haftpflichtversicherung jedoch im jeden Fall für alle Haustiere, auch Katzen und Kleintiere. Diese sind sogar im Idealfall in der bestehenden Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert. Wendet Euch an Euren Versicherer und fragt mal nach. Denn auch Katzen können Schaden verursachen, zum Beispiel durch einen Katzenbiss, bei dem eine Krankenhausbehandlung notwendig war.
Spezialversicherung für Hunde und Pferde
Größere Tiere, wie Hunde und Pferde, sind in einer privaten Haftpflichtversicherung meist ausgeschlossen und müssen gesondert versichert werden. Es gibt viele Versicherungsangebote, die Spezialversicherungen für Hunde und Pferde anbieten. Informationen findet Ihr bei der Versicherung Eures Vertrauens oder Online-Versicherungsportalen.
Denkt dran: Ist keine Haftpflichtversicherung für Haustier abgeschlossen, haftet der Halter mit seinem Privatvermögen für entstandene Schäden. Daher lieber vorsorgen und sich und sein Tier für den Ernstfall absichern.
Hundeverordnungen in den einzelnen Bundesländern
Thüringen und die Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
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