Im Leben eines Tierhalters gibt es immer mal wieder Situationen, in denen eine Fremdbetreuung gefragt ist. Und manchmal stehen keine Freunde oder Familie zur Verfügung, die Hund, Katze oder Kleintier hüten können.
Unabhängig von wem Euer Haustier betreut wird, im Vorfeld sollten einige Dinge abgeklärt werden. Das erspart im Ernstfall Probleme und Missverständnisse.
Welche Arten der Tierbetreuung gibt es?
Für welche Betreuung man sich für sein Tier entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab. Welche Betreuungsmöglichkeiten es gibt, haben wir Euch mal zusammengefasst.
- Tierheime
- Es gibt einige Tierheime, die neben der Unterbringung von Tieren in Not, auch eine Urlaubsbetreuung für Haustiere anbieten. Qualifizierte Pfleger kümmern sich um Hund, Katze und auch um Kleintiere. Doch hier sollte man sich rechtzeitig um einen Platz kümmern, die Kapazitäten sind meist sehr begrenzt. Fragt doch in Eurem regionalen Tierheim nach, ob es diesen Service anbietet.
- Tierpension
- In vielen Klein- und Großstädten gibt es bereits Tierpensionen beziehungsweise -hotels. Das Angebot reicht hier von der einfachen Gemeinschaftsbetreuung bis hin zur luxuriösen Einzelverwöhnung. Danach richten sich auch die Preise.
- Private Tierbetreuung
- Viele denken, dass eine private Tierbetreuung teurer ist, als eine Tierpension. Dies ist nicht immer der Fall. Private Tiersitter findet man u.a. auf Vermittlungsportalen oder auch auf dem sogenannten Schwarzen Brett. Einige Tierheime führen Listen von regionalen Tiersittern, fragt doch mal in Deinem nach.
Die passende Tierbetreuung finden
Es ist nicht einfach, seinen geliebten tierischen Freund in fremde Hände zu geben. Doch manchmal geht das einfach nicht anders. Mit diesen Tipps fällt es Euch vielleicht leichter, einen passenden Tiersitter zu finden.
- Ein vorheriges und kostenloses Kennenlernen ist ein Muss und für Hund und Mensch wichtig.
- Stimmt die Chemie? Ist der Sitter sicher im Umgang mit Deinem Tier?
- Was sagt Dein Bauchgefühl und vor allem, wie fühlt sich Dein Tier? Denn trotz aller fachlicher Referenzen und schönem Auslauf – das Wichtigste ist, dass sich Dein Tier wohlfühlt und Du es mit gutem Gewissen dort lassen kannst.
- Wer eine professionelle und gewerbliche Tierbetreuung betreibt, muss einen Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz
- Welche Erfahrungen, Spezifikationen und Qualifikationen kann der Tiersitter vorweisen?
- Wie lange bietet der Tiersitter seine Dienste bereits an?
Wichtiges mit dem Tiersitter abklären
- Wichtig ist, dass ein schriftlicher Betreuungsvertrag festgesetzt wird. Darin sollten unter anderem folgende Punkte geklärt werden: Umfang der Leistung, Dauer der Betreuung, Bezahlung, Gewohnheiten und Krankheiten des Tieres und mögliche Verhaltensauffälligkeiten.
- Aktuelle Kontaktdaten beider Parteien austauschen. Auch sollte abgeklärt werden, an wen sich der Tiersitter wenden kann, falls der Halter sein Tier nach der vereinbarten Betreuungszeit nicht abholen kann.
- Damit der Vierbeiner im Ernstfall schnell gefunden wird, sollte er entsprechend gekennzeichnet und bei TASSO registriert
Hundesitting – gesetzliche Regelung
Doch was, wenn der Hund in der Obhut eines Fremden einen Schaden anrichtet? In der Regel haftet gemäß § 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in jedem Fall der Tierhalter. Unabhängig, ob er beim Vorfall dabei war oder nicht.
Gibt es aber einen Betreuungsvertrag, der bei einer professionellen Tierbetreuung vorhanden sein sollte, dann regelt „§ 834 des BGB, dass derjenige, der für einen anderen die Führung und Aufsicht eines Tieres durch einen Vertrag übernimmt, auch für den Schaden verantwortlich ist, der einem Dritten zugefügt wird,“ so die für TASSO tätige Anwältin Ann-Kathrin Fries . Ein Vertrag kann schon der Fall sein, wenn zwei Hundehalter sich regelmäßig zu festen Zeiten mit der jeweiligen Betreuung der beiden Hunde abwechseln. Weitere rechtliche Informationen zum Thema Hundesitting.
Shelta-Tipp: Vergewissert Euch, dass Eure Haftpflichtversicherung das gelegentliche Hüten des Hundes durch Fremde einschließt.
Also, ich würde prinzipiell ein professionelles Tierferienheim vorziehen. Hier gibt es auch meist die Möglichkeit, dass Artgenossen zusammengeführt werden (bei Hunden zumindest) und, wenn man sich die Mühe gibt und etwas sucht, die Infrastruktur bestmöglich auf die Bedürfnisse der Tiere ausgelegt ist. Das Personal sollte auch pflegerisch geschult und erfahren sein. Da kann man sich dann wenigsten drauf verlassen und beruhigt in den Urlaub fahren.
Pingback: Urlaub ohne Haustier - so fühlt sich euer Tier wohl - shelta Blog | Tierschutz, Haustiereshelta Blog | Tierschutz, Haustiere
Pingback: Tipps für die perfekte Urlaubsunterkunft mit Hund - shelta Blog | Tierschutz, Haustiereshelta Blog | Tierschutz, Haustiere
Vielen Dank für den sehr informativen Bericht. Vor allem der Tipp, dass auch Fremde die gelegentlich den Hund hüten mit in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
Hallo Marie, es freut uns, dass Dir der Artikel gefällt. Wir wünschen Dir alles Gute. LG, Dein shelta-Team