Seit Jahrzehnten fordern viele Tierschutzvereine ein rigoroses Tierversuchsverbot für Kosmetikartikel. Dass Tiere für die Herstellung von Schönheitsprodukten leiden müssen, entzieht sich jeglicher nachvollziehbaren Grundlage. Die Aktivitäten der Tierversuchsgegner haben nun zu einer Gesetzesanpassung geführt.
Seit dem 11. März 2013 gilt das europaweite Verkaufsverbot von im Tierversuch getesteten Kosmetikprodukten und deren Inhaltsstoffe.
Schon seit dem 11. März 2009 ist die Durchführung von Tierversuchen für kosmetische Inhaltsstoffe innerhalb der Europäischen Union verboten, unabhängig ob tierversuchsfreie Verfahren existieren oder nicht. Gleichzeitig war ab diesem Stichtag das Inverkehrbringen von Kosmetika und deren Inhaltsstoffen, die im Tierversuch getestet wurden, in Europa untersagt. Da das Abkommen für Länder außerhalb der EU jedoch nicht galt, verlegten verschiedene Kosmetikhersteller ihre Produktion in außereuropäische Länder und umgingen somit das Verbot.
Seit dem 11. März 2013 ist nun endlich auch damit Schluss. Wer seine Produkte in Europa verkaufen möchte, muss jetzt endgültig auf Tierversuche verzichten. Denn ab dem genannten Datum sind Importe und der Verkauf von neuen Kosmetikartikeln, für die Tierversuche durchgeführt wurden, in der EU verboten. Außerdem gilt das Handelsverbot für kosmetische Inhaltsstoffe, Rohstoffe bzw. Komponenten, die außerhalb der Europäischen Union an Tieren getestet wurden.
Tierversuche für Kosmetikprodukte
Wissenschaftliche Experimente, für die lebende Tiere herangezogen werden, dienen in erster Linie der Grundlagenforschung und der Entwicklung von neuartigen Therapiemöglichkeiten. Doch nicht nur für die Medizin müssen Tiere leiden und sterben, auch in der Kosmetikindustrie zählten in der Vergangenheit Tierversuche zu den üblichen Praktiken. Auf der Seite von Vier Pfoten werden Labels erläutert, an denen der Verbraucher erkennen kann, bei welchem Kosmetik-und Pflegeprodukt er sich für eine tierfreundliche Variante entscheidet.
Kosmetikartikel oder Medikament?
Bei diversen Produkten lässt sich die Abgrenzung zwischen Kosmetikartikel und Arzneimittel allerdings nicht klar festlegen. Die Grenze zwischen den beiden Bereichen ist somit fließend. Wird ein Produkt auch nur minimal als Medikament eingestuft, sind nach wie vor Tierversuche zulässig. Ein typisches Beispiel dafür stellt Botox dar. Weil das Antifaltenmittel auch bei Muskelverkrampfungen eingesetzt wird, greift das Tierversuchsverbot hier nicht. Für jede einzelne Produktionseinheit werden Mäuse gebraucht. Schätzungen gehen von 300.000 Mäusen aus, die alljährlich für Botox in Tierversuchen auf qualvollste Weise ihr Leben lassen.
Mehr Informationen zu Tierversuchen
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