
Eine Wohnung mit Haustier zu finden ist ziemlich schwer. Foto: Hund und Katze auf dem Sofa. (c) Stefanie Steiner
Eine passende Wohnung zu finden ist oft ziemlich schwer, vor allem in Ballungsgebieten und Großstädten. Und wenn man Tierhalter ist und mit Hund oder Katze einziehen möchte, scheint es fast aussichtslos, passende Angebote zu finden.
Für viele Tierhalter ist die Wohnungssuche mit einem Haustier ein regelrechter Kampf. Denn oft werden sie bereits bei der Kontaktaufnahme abgewiesen: Haustier? Nicht erwünscht!
Doch warum haben es Tierhalter so schwer eine neue Bleibe zu finden? Vielleicht weil die Vermieter bereits schlechte Erfahrungen mit Haustieren in der Mietswohnung gemacht haben oder weil Schäden und Beschwerden der Nachbarn befürchten. Obwohl das Zusammenleben mit Tieren in Miethäusern oft reibungslos abläuft, haben wenige Ausnahmen leider dazu geführt, dass Vermieter Vorurteile haben und lieber an Menschen ohne Haustier vermieten.
Keine Haustiere in der Wohnung – ist das rechtens?
Das pauschale Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag ist mittlerweile gar nicht mehr wirksam, weil ein Mieter dadurch unangemessen benachteiligt wird. „Weder die Kleintierhaltung noch die Hunde- und Katzenhaltung darf pauschal verboten werden, das hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings noch lange nicht, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen immer erlauben müssen. „Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Vermieter immer eine Einzelfallabwägung der Interessen aller Beteiligten vornehmen. Hierbei muss er unter anderem auch beachten, dass die Hunde- und Katzenhaltung mittlerweile zum Leben dazugehört. Nur wenn bei dieser Abwägung ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einem Verbot herauskommt, ist die Ablehnung im Einzelfall möglich.“
In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München vom 03.08.2018, in der ein Mieter gegen seinen Vermieter klagte, weil er keine Erlaubnis zur Haltung eines Hundes bekam, darf ein Vermieter die Haltung eines Haustieres ohne gewichtige Gründe nicht einfach ablehnen. Das heißt: Nur weil ein Vermieter Schäden, Lärmbelästigung etc. fürchtet, reicht das für ein Haltungsverbot von Haustieren in einer Mietswohnung nicht aus.
Die entsprechende Pressemitteilung könnt Ihr Euch hier durchlesen: Der Hund darf rein
Urteil des Amtsgerichts München vom 03.08.2018, Aktenzeichen 411 C 976/18
Und was kann man als Tierhalter am besten tun?
Hier heißt es leider, Geduld haben und bei der Suche ehrlich angeben, dass ein Haustier mit einziehen wird. Da sonst solche arglistige Täuschungen zur Anfechtung sowie Kündigung des Mietvertrags führen kann.
Versucht Eurem künftigen Vermieter doch seine Befürchtungen zu nehmen: Lasst ihn Euren tierischen Freund kennenlernen. So sieht er, dass Euer Hund ein angenehmer, toller und erzogener Mitbewohner ist. Vielleicht habt Ihr auch die Möglichkeit eine Art positives Schreiben von Eurem früheren Vermieter zu bekommen. Zudem ist es auch sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung für Haustiere abzuschließen und diese ebenfalls vorzuzeigen, damit der Vermieter erfährt, dass Ihr bei möglichen Schäden abgesichert seid.
Zieht ein Haustier erst ein, wenn Ihr bereits in der neuen Wohnung lebt? Dann solltet Ihr das ebenfalls rechtzeitig mit Eurem Vermieter absprechen. Am besten haltet Ihr diese Vereinbarung auch schriftlich fest.
(Ideale) Wohnung für Haustiere
- Die Wohnung, in der Ihr mit Eurem tierischen Freund wohnt, sollte natürlich auch den jeweiligen Bedürfnissen des Haustieres entsprechen. Ist die Wohnung groß genug, sodass sich der Vierbeiner hier wohlfühlen kann?
- Ist in der Nähe eine Parkanlage, Hundewiese, Wald etc., wo Ihr mit Eurem Hund spazieren gehen könnt?
- Ideal wäre wenn ein Balkon, eine Terrasse oder gar ein Garten vorhanden ist, damit Hund oder Katze auch zwischendurch ins Freie gehen können.
- Für Katzen, die Freigang haben sollen, ist die Umgebung idealerweise verkehrsarm und sicher. Der Balkon etc. sollte entsprechend katzensicher gemacht werden können. Solche äußerlichen Änderungen müsst Ihr aber unbedingt rechtzeitig mit Eurem Vermieter absprechen.
Wir drücken Euch die Daumen, dass Ihr mit Euren tierischen Freunden Eure Wunschwohnung bekommt.
Welche Erfahrungen habt Ihr bei der Wohnungssuche mit Haustier gemacht?
Was wäre denn Vermieterseitig ein Grund einem den Einzug mit Hund zu verweigern? Da im Bericht steht das Lärm bzw. Schmutz nicht unbedingt zählt muss es ja einen anderen geben, reicht es schon wenn der Vermieter die anderen Mieter fragt und nur einer nein sagt, wäre das ein passender Grund oder ist das immer noch nicht rechtens? Suche schon über 1 Jahr und finde einfach keine Wohnung, ich habe es selbst mit vorführen des Hundes bei den Vermietern probiert ohne Erfolg.
Hallo Tobias, diese Frage kannst Du am besten an den TASSO-Rechtsservice stellen: https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht Wir drücken Dir die Daumen, dass Du bald Deine Wohnung findest. LG, Dein shelta-Team
Ich bin vor 7 Jahren in Reutlingen umgezogen und hatte mich schon auf eine längere Suche eingestellt. Aber nach nur 6 Wochen hatte ich die ideale Wohnung. Beim Gespräch mit dem Vermieter sagte ich gleich das ich zwei Katzen habe. Darauf fragte er warum zwei? Darauf ich: weil zwei mehr Spaß machen. Am Abend hatte ich die Wohnung. Später hat er mir sogar eine Katzenklappe eingebaut. Man kann auch Glück haben.
Hallo Karin, das freut uns, dass es bei Dir mit der Wohnungssuche so gut geklappt hat und Deine Samtpfoten willkommen waren. Alles Gute, Dein shelta-Team